Werbung in der Nähszene
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Nähst du noch oder wirbst du schon? – Werbung in der Nähszene

Kaum ein Thema hat die Nähgruppen in den letzten Tagen derart beschäftigt, wie dieses: Werbung in der Nähszene richtig kennzeichnen. Was ist überhaupt Werbung? Und mache ich auch welche, obwohl ich kein Gewerbe habe? Wie ist das mit dem Impressum?

Nun bin ich zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet der Werbung in der Nähszene, habe mich aber schon vor einer Weile mit der Kennzeichnung von Beiträgen auseinandergesetzt und hoffe, mit meinem Artikel ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen – in erster Linie für die vielen hobbymäßigen Näherinnen. Vorab: dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu diesem Thema!

1) Das Impressum

Jeder, der sich im Internet öffentlich äußert – sei es auf Facebook Seite oder Blog – benötigt ein Impressum! In diesem muss eine ladungsfähige Adresse stehen. Postfach oder Ähnliches ist NICHT ausreichend. Wer kein korrektes Impressum hat, ist abmahngefährdet. Bei eRecht24 gibt es einen kostenlosen Impressum-Generator, den man nutzen kann.

Ins Impressum gehören:

Name, Vorname

Anschrift

Email

Telefonnummer

Werbung in der Nähszene

2) Was ist Werbung?

Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Image­pflege von meist gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten und Dienstleistungen, selten auch für unentgeltliche, nicht gewinnorientierte Dienste oder Informationen, verstanden. Werbung wird klassisch als Impuls, Anpreisung, Anregung, Stimulation oder Suggestion transportiert, um eine spezifische Handlung, ein gewisses Gefühl oder einen bestimmten Gedanken bei anderen Menschen anzuregen und zu erzeugen.

Sie dient sowohl der gezielten und bewussten als auch der indirekten und unbewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.

Quelle: Wikipedia

So weit, so gut. Was bedeutet das jetzt für Hobby- bzw. gewerbliche Näherinnen?

a) Kennzeichnung von bezahlten Beiträgen

Sobald ich von einem Unternehmen Geld erhalte und aufgefordert werde, über ein Prdoukt zu berichten, dann ist es Werbung. Bestimmte Inhalte werden zum Teil vorgegeben. Diese Beiträge müssen für jeden erkennbar gekennzeichnet sein; bestenfalls mit [Werbung] oder [Anzeige] am Anfang des Beitrags. Das gilt ebenso, wenn man Stoffe zum Vernähen erhalten hat oder ein Schnittmuster-eBook mit der Aufforderung (!!), darüber zu berichten. Das ist wichtig, denn:

b) Probenähen & das anschließende darüber berichten ist KEINE Werbung

Jeder aus der Nähszene weiß, was ein Probenähen ist: der Designer startet einen Aufruf für einen neuen Schnitt und man kann sich aktiv darauf bewerben. Der Designer wählt schließlich die Näherinnen aus und stellt ihnen das Schnittmuster zum Testen zu Verfügung, gemeinsam wird daran gefeilt, bis alles passt und das eBook schließlich in den Verkauf gehen kann. Im Rahmen des Probenähens schießen die Näherinnen Fotos, die der Designer für eBook und zum Bewerben verwenden darf. Nach der Veröffentlichung berichten die Näherinnen zum Teil auf ihren Seiten vom neuen Schnitt, gepaart mit ihren Fotos. Wurden sie vom Designer nicht aktiv dazu aufgefordert, sondern tun dies aus freien Stücken, dann ist es KEINE Werbung! Hat eine Aufforderung – vielleicht sogar mit bestimmten Forderungen über den Inhalt des Postings – stattgefunden, dann ist es Werbung und muss so gekennzeichnet werden. Probenäh-Postings müssen also nur unter bestimmten Voraussetzungen gekennzeichnet werden! Man kann aber schreiben: “Das Schnittmuster wurde mir im Rahmen des Probenähens kostenlos zur Verfügung gestellt.” Dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite!

ACHTUNG: Wenn ihr in eurem Beitrag den Link nennt, bei dem das Schnittmuster aus dem Probenähen gekauft werden kann, dann ist es Werbung!

Werbung in der Nähszene

3) Brauche ich ein Gewerbe für meine Nähseite?

Ganz einfach: näht man nur hobbymäßig und verdient damit kein Geld – nein. Verdient man Geld – dann ja! Denn dies muss steuerlich geltend gemacht werden – ab dem ersten Euro. Hierzu zählen auch Sachleistungen (z.B. kostenlose Stoffe zum Designnähen).

4) Lizenzstoffe

Dieses Thema ist nicht neu. Stoffe mit bestimmten Motiven (z.B. aus Disney-Serien) dürfen nicht ohne die Zahlung einer Lizenzgebür öffentlich gezeigt werden, daher rate ich auch davon ab, sie im Probenähen zu nutzen, da sie ohnehin nicht im eBook verwendet werden dürfen.

Werbung in der Nähszene

5) Die Sache mit dem Logo

Sollte ein Designer ein Logo für euch entworfen haben, stellt unbedingt sicher, dass ihr die uneingeschränkten Nutzungsrechte dafür besitzt – auch kommerziell! Ist dem nicht so, kann das ein teurer Spaß werden, nutzt ihr die Logos dennoch und verwendet sie auf euren Bildern. Alternative: ein Logo selbst gestalten und dabei auf eine Schriftart achten, die man uneingeschränkt kommerziell nutzen darf. Oder: einfach eine lizenzfreie Schrift auf die Bilder legen.

Werbung in der Nähszene

 

6) Markennennung

Wie ist das nun, wenn ich Shops und Schnitte in meinem Posting verlinke? Auf Instagram beispielsweise ist es so, dass diese Markennennung trotzdem mit #Werbung gekennzeichnet werden muss, obwohl man es selbst bezahlt hat. Hier ist der Zusatz im Facebook- oder Blog-Beitrag “Beitrag enthält Werbung, da Markennennung. Alle Stoffe & Schnitte wurden selbst gekauft.” eine gute Absicherung!

Werbung in der Nähszene

Habt ihr noch Fragen? Dann her damit! Vielleicht kann ich euch ja weiterhelfen! Ansonsten kann ich euch noch den Beitrag von Lennähna ans Herz legen, die sich ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt und eine sehr schöne Infografik gestaltet hat.

Liebste Grüße,

Juli

 

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